Nee - auch Erwachsene.
Wenn mich jemand “geistig zusammenschlägt”, werde ich zukünftig “körperlich zurückschlagen” - laut StgB §34 völlig legal z.B. bei Verletzung der Ehre/Würde. Geistige Demütigungen und Probleme erzeugen übrigens Reaktionen im selben Teil des Gehirns, welches auch bei körperlichen Auseinandersetzungen reagiert; “es schlägt auf den Bauch”.
Wenn man sich mal objektiv Deutschland so anschaut, könnte man denken, daß schon heute die Seele bzw. der Geist am kränkesten ist.